Kämpfe um dein Recht

Diese Seite möchte Ihnen mal zeigen, wie wichtig es ist, um sein Recht zu kämpfen. Auch soll es aufzeigen, dass auf keinen Fall alle Bescheide von Ämtern richtig und rechtens sein müssen. Also nehmt euren Mut zusammen und kämpft für euer Recht!

Anzeige am 28.12.2017 in der NWZ Ausgabe Oldenburg, und am 29.12.2017 in der NWZ Ausgabe Ganderkesee

SOZIALGERICHT
Ein Budget für die persönliche Freiheit

Marc Geschonke

Susanne Steffgen (r.) mit Agnieszka Dubik – sie pflegt die 53-Jährige rund um die Uhr und begleitet sie bei sonst wohl unmöglichen Ausflügen. Mut, so für ihre Rechte und Teilhabe zu kämpfen, wünscht Steffgen anderen Betroffenen. Bild: privat 
Weitere Beratungen zwischen den Parteien stehen an. Es geht um viel Geld und vor allem um gutes Recht.

OLDENBURG In Hamburg war sie am Mittwoch, nach den anstrengenden Feiertagen einfach mal ein wenig durchatmen – dies allerdings nur mit und dank Agnieszka Dubik. Letztere ist 34, kommt aus Polen und pflegt Susanne Steffgen seit einiger Zeit. Nicht etwa (allein) aus Nächstenliebe, sondern weil sie dafür von der 53-Jährigen bezahlt wird. Oder vielmehr vom SozialamtOldenburg. Doch der Reihe nach.

Der Ganderkeseerin Susanne Steffgen sind ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 und diverse Merkzeichen zuerkannt worden, sie gilt als schwerbehindert. Seit einem grippalen Infekt im Alter von 29 Jahren leidet sie an CIDP, einer seltenen fortschreitenden entzündlichen Nervenerkrankung. Daher ist sie auf den Rollstuhl angewiesen und muss kontinuierlich mit Sauerstoff versorgt werden.

Hilfe fürs Budget

Nicht nur, aber auch dafür, erhält sie vom Sozialamt ein sogenanntes „Persönliches Budget“. Hier handelt es sich um eine Geldsumme, die behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen von den Leistungsträgern erhalten, wie es im Amtsdeutsch heißt. Oder in den Worten von Steffgen: „Es ermöglicht Menschen wie mir, ein Stück Freiheit zurückzubekommen.“ Dies sei aufgrund der „Unwissenheit von Betroffenen und Ämtern“ allerdings nur wenig populär, obgleich es das Leben vieler Menschen verbessern könne. Auch für sie kämpfe Steffgen.

Aus Sicht der Stadt Oldenburg hatte die Empfängerin besagtes Budget – monatlich 3874 Euro – jedoch „zweckwidrig verwendet“, zumindest Teile davon. Also strich man ihr zu August 2017 dieses persönliche Budget und ersetzte es durch Sachleistungen.

Zu Unrecht, wie das Sozialgericht jetzt in einem Eil-Beschluss (Az S 21 SO 47/17 ER) entschied. Dieser verpflichtet die Stadt, das bis Juli 2017 gezahlte persönliche Budget bis Ende Februar 2018 vorläufig weiter zu zahlen. Zudem wurde die Stadt aufgefordert, monatlich Kosten für eine Budgetassistenz Steffgens – die sich gleichsam als Ratsfrau für die Linke im Gemeinderat Ganderkesee engagiert – €in Höhe von 255 Euro zu übernehmen. Zwar sei der Einwand der Stadt nicht von der Hand zu weisen, dass die Antragstellerin das „Budget nicht vollständig zweckentsprechend verwendet“ habe. Ursache dafür sei nach Einschätzung des Gerichtes aber, dass die 53-Jährige aus gesundheitlichen Gründen mit der Verwaltung dessen überfordert gewesen sei. Dieses sei „kein Grund, die Weiterzahlung des persönlichen Budgets abzulehnen“, wie es im Urteil heißt, „weil gerade in solchen Situationen dem Hilfeberechtigten eine Budgetassistenz zur Verwaltung des persönlichen Budgets bewilligt werden könne, um eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Verwendung des persönlichen Budgets sicherzustellen.“

Dieses wiederum ermöglicht ihr die eigenständige Organisation von Pflege und Eingliederungshilfe in ihrer Wohnung – quasi eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. „Das Oldenburger Modell sieht einen Pflegedienst für mich vor, der alle zwei Stunden mal bei mir reinschaut und mich im Haus gefangen hält“, sagt Steffgen, „aber soll ich denn den ganzen Tag im Bett liegen?“ Klar, eine rhetorische Frage – gestellt allerdings in Hamburg und in Begleitung von Agnieszka Dubik, was so ziemlich alles beantwortet.

Einigung erwartet

Während die Kosten für den Pflegedienst vorher bei bis zu 7000 Euro monatlich gelegen haben sollen, so Steffgen, kostet das neue Modell rund 3400 Euro. Von der Pflegekasse erhalte sie mit Pflegegrad 4 insgesamt 728 Euro; weitere Kosten für Lohn, Verpflegung und Wohnung der 34-jährigen Pflegekraft übernimmt somit das zuständige Oldenburger Sozialamt.

Dort will man nach dem Urteil des Sozialgerichts nun zeitnah über die Hilfegewährung über den 28. Februar hinaus befinden – im Dialog mit Steffgen, wie man ankündigt, um so „zu einer Einigung zu kommen, die beiden Seiten gerecht wird“. Es bleibt den Verantwortlichen ja nun nach dem Willen Justitias auch keine andere Wahl.

Tatsächlich gehen die Wünsche der beiden Parteien weit auseinander. Während Steffgen ein trägerübergreifendes persönliches Budget mit etwa 12 600 Euro beziffert hatte, sieht die Stadt aufgrund entsprechender MDK-Gutachten (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) keinen derartigen Bedarf einer 24-Stunden-Pflege.

„Das Sozialamt wirft mir vor, dass ich viel unterwegs sei“, sagt sie, „wenn ich Ausflüge machen kann, dann wäre ich wohl auch nicht so krank und bräuchte auch nicht so viel Unterstützung. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“ Steffgen wolle einfach nur am Leben teilhaben – und dabei helfe ihr Dubik wie nichts anderes. Über das noch nicht rechtskräftige Urteil des Sozialgerichts freue sie sich, ein wenig Skepsis ob der anstehenden Gespräche mit der Stadt aber bliebe. „Ich habe schon acht Prozesse gegen das Sozialamt geführt – und alle gewonnen“, sagt sie fast drohend, „es würde mich nicht wundern, wenn wir wieder dort landen.“

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung Bedrohte haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen.

Das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen steht im Vordergrund. Niemand soll wegen Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der benötigten Leistungen ausgegrenzt werden.

In der Regel erhalten Empfänger am Monatsanfang ihr Budget für den ganzen Monat. Damit kaufen sie sich dann selbst die Leistungen ein, wie zum Beispiel Assistenz. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache entscheiden behinderte Menschen somit selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

Die Höhedes Budgets soll den individuell festgestellten Bedarf decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 Euro, das höchste bei rund 13000 Euro, die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 und 800 Euro im Monat.

Mehr Infos im Netz unter   bit.ly/persbudget 

Anzeige am 27.12.2017 in der NWZ Ausgabe Oldenburg

SOZIALGERICHT
Zur Pflege gibt’s keine Sachleistung, sondern ein Budget

OLDENBURG Das Sozialgericht Oldenburg hat das Sozialamt der Stadt Oldenburg in einem Eil-Beschluss (Az S 21 SO 47/17 ER) verpflichtet, einer schwerbehinderten 53-jährigen Frau die ihr zustehenden Hilfen zur Pflege sowie Einlieferungshilfen vorläufig weiter in Form eines „Persönlichen Budgets“ zu zahlen. Die Stadt hatte ihr das Geld zuvor gestrichen, weil die 53-Jährige das persönliche Budget „zweckwidrig verwendet habe“, wie es hieß.

Die Ganderkeeserin leidet an einer seltenen neurologischen Erkrankung. Sie ist dadurch auf einen Rollstuhl angewiesen und muss kontinuierlich mit Sauerstoff versorgt werden. „Aufgrund ihrer schweren Behinderung ist sie in ihrer Lebensführung einschließlich Mobilität und Koordinationsfähigkeit stark eingeschränkt“, so das Sozialgericht. Von der Stadt Oldenburg wurde ihr ein persönliches Budget in Höhe von über 3874 Euro€ zunächst begrenzt bis Juli 2017 gewährt. Dieses ermöglichte ihr die eigenständige Organisation von Pflege und Eingliederungshilfe in ihrer Wohnung. Ab dem 1. August 2017 wollte die Stadt darauf nur noch Sachleistungen übernehmen.

Mit Beschluss vom 15. Dezember hat das Sozialgericht Oldenburg nun aber die Stadt Oldenburg verpflichtet, das bis Juli 2017 gezahlte persönliche Budget bis Ende Februar 2018 in bisheriger Höhe vorläufig weiter zu zahlen. Zudem hat das Sozialgericht die Stadt verpflichtet, monatlich Kosten für eine Budgetassistenz in Höhe von 255 Euro € zu übernehmen. In seinem Beschluss ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass der Bedarf an Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege bei der Antragstellerin weiter zumindest in unveränderter Form besteht. Die Stadt sei auch nicht berechtigt gewesen, anstatt des von der 53-Jährigen verlangten Persönlichen Budgets Sachleistungen zu erbringen. Zwar sei der Einwand der Stadt Oldenburg nicht von der Hand zu weisen, dass die Antragstellerin das persönliche Budget nicht vollständig zweckentsprechend verwendet habe. Ursache dafür sei nach Einschätzung des Gerichtes aber, dass die Antragstellerin aus gesundheitlichen Gründen mit der Verwaltung des Persönlichen Budgets überfordert gewesen sei.

Dieses sei jedoch „kein Grund, die Weiterzahlung des Persönlichen Budgets abzulehnen“, wie es heißt, „weil gerade in solchen Situationen dem Hilfeberechtigten eine Budgetassistenz zur Verwaltung des persönlichen Budgets bewilligt werden könne, um eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Verwendung des Persönlichen Budgets sicherzustellen.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Über die Hilfegewährung über den 28. Februar 2018 hinaus will die Stadt frühzeitig Gespräche mit der 53-Jährigen führen. „Nach Möglichkeit soll es noch im Januar einen gemeinsamen Termin geben“, bei dem das Sozialamt versuchen will, zu einer Einigung zu kommen, die beiden Seiten gerecht wird – so heißt es von Seiten der Stadt.

Anzeige von Kreiszeitung am 21.12.2017 

Susanne Steffgen erhält wieder persönliches Budget

„Selbstbestimmung ist eine Freiheit“

21.12.17



+© Pleuß

Susanne Steffgen freut sich, dieses Jahr Weihnachten in ihrer Wohnung verbringen zu können.

Ganderkesee – Es war ein langer und belastender Weg für Susanne Steffgen aus Ganderkesee, die seit einigen Jahren an einer Nervenkrankheit leidet. Doch gemeint ist nicht nur das Handicap der Frau, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sondern der Prozess vor dem Sozialgericht Oldenburg, der sie die vergangenen Monate begleitete. 

Doch das Urteil ist nun da und bringt ihr Gerechtigkeit: Die Ganderkeseerin darf wieder selbst, mittels eines persönlichen Budgets, ihre Ausgaben verwalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie monatliche Kosten in Höhe von 255 Euro für eine „Budgetassistenz“ übernehmen muss.

Der Hintergrund: Zwischen Steffgen und dem für sie zuständigen Sozialamt war es zum Streit gekommen. Das Amt hatte ihr im Januar nach zwei abgelehnten Anträgen im dritten Versuch ein persönliches Budget nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. „Mit dem Geld kann ich meine Pflege selbst ,kaufen‘ und verwalten“, erklärt Steffgen. Das ist eine Form der Selbstbestimmung, die für sie Freiheit bedeutet. 

Amt hat ihr den Umgang mit dem Geld nicht zugetraut

Das wollte das Sozialamt jedoch ändern und nannte Alternativen wie die Beauftragung eines Pflegedienstes oder eine Pflegekraft. Da Erstere den Umfang ihres Assistenzbedarfs nicht decken würde und die Beschäftigung einer Privatperson zu dem vorgegebenen Mindestlohn nicht umsetzbar sei, fielen diese Möglichkeiten für Steffgen aus. „Ich brauche mittlerweile 24 Stunden am Tag eine Assistenz, und der Pflegedienst ist nicht rund um die Uhr vor Ort. Ich kann ja nicht mal alleine auf Toilette gehen“, so die Ganderkeseerin. 

Grund für die Änderung sei es laut Steffgen gewesen, dass das Amt ihr den Umgang mit dem Geld nicht zugetraut habe. Zu unrecht, wie auch das Sozialgericht befand: Dort wurde ihr nun Recht gegeben, und das Sozialamt muss das persönliche Budget weiterhin zahlen – bis Februar. „Bis dahin muss ein Dialog zwischen mir und dem Sozialamt stattgefunden haben“, so Steffgen. Auf jeden Fall sei sie froh, das erste Mal seit fünf Jahren das Weihnachtsfest in ihrer eigenen Wohnung und nicht im Pflegeheim verbringen zu können.  - alp

Anzeige im Weser Kurier am 18.12.2017


Persönliches Budget

Rollstuhlfahrerin bekommt Recht vor Gericht

Silke Looden 18.12.20170 Kommentare

Das Sozialamt Oldenburg muss Susanne Steffgen ein persönliches Budget für die Pflege zahlen. Die 53-Jährige hat eine seltene Nervenerkrankung und will ihre Pflege selbst organisieren, anstatt im Heim


Rollstuhlfahrerin Susanne Steffgen mit ihrer Betreuerin Agnieszka Dubik. (Ingo Moellers)

Die frohe Botschaft für Susanne Steffgen kam noch vor Weihnachten. Im Eilverfahren hat das Oldenburger Sozialgericht der Rollstuhlfahrerin aus Ganderkesee recht gegeben. Auch wenn das Hauptsacheverfahren noch aussteht, hat sich das Gericht klar positioniert: Die 53-Jährige, die 24 Stunden auf Hilfe angewiesen ist, hat einen Anspruch auf ein persönliches Budget, um ihre Pflege selbst zu organisieren. Geklagt hatte die an einer seltenen Nervenerkrankung leidende Frau gegen das Sozialamt Oldenburg, das ihre Pflege auf Sachleistungen reduzieren wollte.

„Ich freue mich sehr, dass das Gericht meinen Anspruch auf das persönliche Budget anerkannt hat und den Bescheid des Sozialamtes für rechtswidrig erklärt hat“, sagt die Betroffene. Monatelang hatte sie um ihr Recht gekämpft und befürchtet, dass sie wieder gegen ihren Willen ins Heim muss. Jetzt kann sie ihre Pflegekraft aus Polen weiter beschäftigen und in ihrer Wohnung in Ganderkesee bleiben. „Kämpfen lohnt sich“, sagt sie.



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Bis Ende Februar muss das Sozialamt der Betroffenen nun monatlich rund 3800 Euro zahlen. Dabei handelt es sich um eine Pauschale für alle Pflegedienstleistungen – ganz egal, ob es sich um die medizinische Versorgung mit dem Sauerstoffgerät, um Unterstützung beim Essen, um einen Einkauf oder einen Spaziergang handelt.

„Das ist insgesamt günstiger, als wenn das Sozialamt jede Leistung einzeln abrechnen muss“, erklärt die Betroffene, die beispielsweise die Unterbringung ihrer Pflegekraft von dem Budget bezahlt. Diese wohnt gleich in der Nachbarschaft im Wohnpark am Fuchsberg.

Stadt muss neue Sachlache prüfen

„Viele wissen gar nicht, dass es das persönliche Budget gibt“, sagt Susanne Steffgen und kann es nur empfehlen. „Wer seine Pflege selbst organisiert, kann auch im Rollstuhl ein wirklich selbstbestimmtes Leben führen.“ So begleitet die Polin die Pflegebedürftige beispielsweise auch auf Reisen oder zu Kulturveranstaltungen.

„Wenn ich dagegen Sachleistungen erhalte, muss ich jede einzeln beantragen. Das kann dauern“, erklärt sie das Problem. Das Gericht hat das Sozialamt aufgefordert, Budgetverhandlungen mit Susanne Steffgen aufzunehmen, um die Details für die Zahlungen ab März zu klären. Die Betroffene zeigt sich verhandlungsbereit. Der Stadt Oldenburg indes liegt das Urteil noch nicht vor.

Auf Nachfrage erklärt Sprecher Stephan Onnen, dass die Stadt die neue Sachlage erst einmal prüfen müsse. Die zuständige Dezernentin war am Montag nicht zu sprechen. Susanne Steffgen ist jedenfalls froh, dass sie Weihnachten zu Hause verbringen kann und nicht wieder ins Heim muss. „Die Angst ist noch nicht ganz weg, aber ich schaue zuversichtlich in die Zukunft.“




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Achtung am 12.10.2017 war RTL Nord da und hat bei mir einen Bericht über das Persönliche Budget gedreht. Es wurde am 19.10.2017 in RTL Niedersachsen/Bremen in den 18 Uhr Nachrichten ausgestrahlt. 

 Zum Link:

http://rtlnord.de/nachrichten/muessen-hilfsbeduerftige-bald-auf-das-persoenliche-pflegebudget-verzichten-19875.html

 Bericht Weser Kurier vom 06.10.2017

Amt will 53-Jähriger Budget streichen

Rollstuhlfahrerin kämpft um Teilhabe 

Silke Looden 

Bislang kann Susanne Steffgen ein selbstbestimmtes Leben führen. Die Rollstuhlfahrerin bekommt vom Sozialamt Oldenburg ein Budget, das sie verwalten kann. Das Budget soll jetzt aber ersetzt werden.

Susanne Steffgen wird rund um die Uhr von Agnieszka Dubik betreut. (INGO MOELLERS)

Susanne Steffgen sitzt im Rollstuhl. Die 53-Jährige aus Ganderkesee braucht 24 Stunden am Tag Hilfe. Das bestätigen ihre Ärzte. Bislang zahlt das Sozialamt Oldenburg der schwerkranken Frau ein persönliches Pflege-Budget, das sie selbst verwalten kann. „Damit kann ich ein selbstbestimmtes Leben führen“, erklärt sie. Jetzt aber will das Amt das Budget streichen und stattdessen Sachleistungen für die Pflege der Schwerkranken in Auftrag geben. Susanne Steffgen will diese Fremdbestimmung nicht akzeptieren und klagt dagegen vor dem ­Sozialgericht.

Eine seltene Nervenerkrankung zwingt Susanne Steffgen in den Rollstuhl. Ihre ­kleine Wohnung im Wohnpark am Fuchsberg ist behindertengerecht: Ein Fahrstuhl führt hinauf in den zweiten Stock. Die Türen sind extra breit. Rund um die Uhr braucht sie Unterstützung. Ganz gleich, ob sie ins Bad muss oder etwas essen will. „Ohne die Hilfe von Agnieszka geht gar nichts“, sagt Susanne Steffgen. Agnieszka Dubik kommt aus Polen. Die Pflegekraft schneidet das Brot für ihre Patientin in mundgerechte Stücke, damit sie es trotz der Lähmung in der Speiseröhre schlucken kann. Wenn die Lähmung zu stark ist, gibt es Sondenkost. Die Patientin bezahlt ihre Pflegekraft vom persönlichen Budget.

Immer in der Nähe

Agnieszka Dubik ist immer in der Nähe. Die 34-Jährige wohnt im selben Wohnpark, in derselben Etage. Die Kosten dafür bestreitet Susanne Steffgen – ebenfalls vom persönlichen Budget. „So ist sie immer erreichbar, hat aber auch ihre Privatsphäre“, erklärt die 53-Jährige. Die beiden gehen zusammen zum Arzt, zur Therapie, zum Einkaufen, machen Spaziergänge und Ausflüge. „Das alles wäre mit einem Pflegedienst nicht möglich“, erklärt Susanne Steffgen. Sechs Stunden Pflege am Tag wolle ihr das Sozialamt zugestehen. „Was, wenn die sechs Stunden vorbei sind? Ich kann nicht einmal allein zur Toilette gehen.“ Verzweiflung flackert in ihren Augen auf.

In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht nun entschieden, dass das Sozialamt der Rollstuhlfahrerin das persönliche Budget noch bis Ende Oktober zahlen muss, bis über den Fall entschieden ist. Die Ungewissheit macht Susanne Steffgen zu schaffen. „Das Rechtsstreit kostet Kraft, die ich eigentlich nicht habe“, sagt sie mit brüchiger Stimme. Agnieszka überprüft den Schlauch für die Sauerstoffzufuhr. Das Luftholen fällt der Kranken hörbar schwer– genauso wie jede Bewegung eine Anstrengung bedeutet. „Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Gewicht am Arm und müssen ihn heben“, beschreibt sie, wie sich die Nervenerkrankung anfühlt.

Das Oldenburger Sozialamt indes will sich zu dem laufenden Verfahren vor dem Sozialgericht nicht offiziell äußern. Hinter vorgehaltener Hand ist allerdings zu erfahren, dass man der Betroffenen die Verwaltung des persönlichen Budgets nicht zutraut. „Ich habe davon zum Beispiel ein Wlan-Radio gekauft, damit Agnieszka polnische Sender hören kann. Das wurde vom Amt nicht anerkannt“, erklärt die Betroffene den Streit über die Verwendung des Budgets. Außerdem habe sie der Pflegekraft ein Fahrrad gekauft, „damit ich ihr mit dem elektrischen Rollstuhl nicht davonfahre“. Die Einlassung zeugt von einem Rest Humor. Tatsächlich kann die Pflegekraft die Einkäufe mit dem Rad schneller erledigen und ist entsprechend früher zurück.

„Das eigene Budget bedeutet Freiheit“

Susanne Steffgen kann die Einwände des Sozialamtes nicht verstehen. Das persönliche Budget sei doch nur halb so teuer wie die Sachleistungen, die das Sozialamt stattdessen für einen Pflegedienst übernehmen wolle. „Außerdem gibt es keinen Pflegedienst in Ganderkesee, der die notwendigen Kapazitäten zum Mindestlohn anbietet“, weiß Susanne Steffgen. Für sie sind die Forderungen des Sozialamtes schlicht unrealistisch. Sie hofft, dass sie ihr Recht auf Teilhabe doch noch durchsetzen kann. „Es ist schon schwer genug, mit der Krankheit zu leben.“

„Meine größte Angst ist, dass ich wieder ins Heim muss“, erzählt sie. Dort hatte sie nach einem längeren Krankenhausaufenthalt schon einmal gegen ihren Willen bleiben müssen. Auch damals gab es Streit mit dem Sozialamt – wegen der Kostenübernahme für die Pflege zu Hause. „Dann ist ­meine Freundin eingesprungen. Statt zwei Wochen ist sie zwei Monate geblieben, aber das ist auf Dauer keine Lösung“, betont Susanne Steffgen. Ihr geht es nicht nur um ihr eigenes Recht auf Teilhabe. „Ich kämpfe auch für andere Behinderte. Viele wissen gar nicht, dass es das persönliche Budget gibt“, sagt die 53-Jährige, die sich auch als Ratsfrau für die Linke im Gemeinderat engagiert, und betont: „Das eigene Budget bedeutet Freiheit.“ Früher habe sie lange warten müssen, bis das Amt ihr eine Reise zu ihrer Mutter nach Speyer genehmigt habe. Heute könne sie die Reise selbst organisieren und vom Budget bezahlen. Auch bei den Reisen ist Agnieszka Dubik dabei. Und wenn die Polin selbst einmal Urlaub braucht, schickt der polnische Pflegedienst eine Vertretung nach Deutschland.

Bericht Kreiszeitung Wildeshausen vom 12.09.2017

Ganderkeseerin erhebt schwere Vorwürfe 

Behinderte liegt mit Sozialamt im Clinch


Susanne Steffgen streitet sich mit dem Sozialamt um die Ausgestaltung ihrer Pflege.

Ganderkesee/Oldenburg – Die 54-jährige, schwer kranke Rollstuhlfahrerin Susanne Steffgen aus Ganderkesee befürchtet, infolge eines Streits mit dem für sie zuständigen Sozialamt in Oldenburg in eine Privatinsolvenz zu rutschen.

Zwischen der nach eigenen Angaben stark pflegebedürftigen Frau und der Behörde gibt es offenbar verschiedene Ansichten um die Bezahlung und Gestaltung ihrer Pflege. Sie fühlt sich menschenunwürdig behandelt, wie die Ganderkeseer Ratsfrau in einer E-Mail schreibt.

Konkret geht es darum, dass ihr das Amt im Januar ein persönliches Budget nach dem Sozialgesetzbuch gewährt habe, dies aber nun ändern wolle. „Ich bekomme Geld vom Sozialamt, mit dem ich mir eigenverantwortlich meine Pflege einkaufe und abrechne. Das hat mir ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Aber das Sozialamt will mir meine Selbstbestimmung wieder nehmen“, so Steffgen.

Alternativ habe die Behörde vorgeschlagen, einen Pflegedienst zu beauftragen. „Dieses Modell ist schon allein deshalb nicht umsetzbar, da es in Ganderkesee keinen Dienst gibt, der die notwendigen Kapazitäten frei hat“, meint Steffgen. Eine weitere Möglichkeit sehe vor, dass sie Pflegekräfte für den Mindestlohn, 8,84 Euro pro Stunde, einstelle. „Für diese Bezahlung lassen sich keine Pflegekräfte finden“, so Steffgen. „Nach meinem Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid bekomme ich derzeit vom Sozialamt überhaupt keine Leistungen. Weil ich aber auf meine Pflege nicht verzichten kann, laufe ich sehenden Auges in die Privatinsolvenz rein. So lässt mich das Sozialamt jetzt am ausgestrecktem Arm verhungern“, erhebt Steffgen heftige Vorwürfe.

Die Beschwerde, sie würde derzeit überhaupt keine Leistungen erhalten, „ist falsch“, teilte das Sozialamt dazu mit. Am Montagmorgen sei ein weiterer Bescheid herausgegangen, in dem Steffgen die Übernahme der entstehenden Kosten für die Pflege auf Nachweis zugesichert werde – zumindest bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Aus datenschutzrechtlichen Gründe könne das Amt nicht auf den Einzelfall eingehen, aber: „Grundsätzlich werden unsere Leistungen sorgfältig geprüft, damit die Situation der Menschen vor Ort einer bedarfsdeckenden Versorgung zugeführt werden kann. Um gute Lösungen auch für schwierigste Situationen zu finden, werden Hausbesuche gemacht, an denen unterschiedliche Professionen aus den Bereichen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege beteiligt sind.“

Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten stünde im Vordergrund „unseres Handelns im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten“, so ein Sprecher. „In dem Schreiben von Steffgen fehlen leider wesentliche Aspekte, die für unsere Entscheidung maßgeblich waren, auf die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen aber ebenfalls nicht eingehen können.“ J bor

Bericht NWZ vom 30.05.2017

Betreuung:  Wie Frau Steffgen ihre Pflegekraft fand

Sonja Klanke                                                               
Agnieszka Dubik (links) aus Polen pflegt derzeit Susanne Steffgen. Gemeinsam mit ihrer Pflegekraft kann Susanne Steffgen nun auch flexibler in den Urlaub fahren. Bild: Privat                                    

  

Da ihr der Pflegedienst zu unflexibel war, besorgte sich die  Ganderkeseerin selbst eine Betreuerin. Die Möglichkeit des persönlichen Budgets nutzen nur wenige.

Ganderkesee Susanne Steffgen relaxt gerade bei ihrer Familie in Speyer. Früher waren solche Reisen umständlich. Denn die 53-Jährige leidet seit einem grippalen Infekt im Alter von 29 an CIDP, einer fortschreitenden entzündlichen Erkrankung der peripheren Nerven,  und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Wollte sie ihre Familie besuchen, musste vor Ort ein Heimplatz her.

In Ganderkesee kümmerte sich jahrelang ein Pflegedienst um Susanne Steffgen.  Bis zu fünf Mal am Tag kamen Pflegekräfte,  die Uhrzeiten waren genau vorgeben. „Dieses Modell hat  nichts damit zu tun, dass die zu pflegende Person selbstbestimmt handeln kann“, ärgerte sich Steffgen.

Doch   Susanne Steffgen hat ihr Problem selbst gelöst: Agnieszka Dubik  aus Polen, die zwar keine gelernte Krankenschwester ist, aber zahlreiche Schulungen besucht hat, begleitet sie nicht nur in den Urlaub, sondern stellt auch zu Hause eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sicher. Die  bezahlt  Steffgen mit dem persönlichen Budget, das sie beim  Sozialamt  beantragt hat. Damit können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbst einkaufen. Diese Form wurde  zum 1. Juli 2001 eingeführt.

Während die Kosten für den Pflegedienst vorher bei bis zu 7000 Euro monatlich lagen, kostet das neue Modell rund 3400 Euro. Von der Pflegekasse erhält Susanne Steffgen mit Pflegegrad 4 insgesamt 728 Euro; weitere Kosten für  Lohn, Verpflegung und Wohnung der 34-jährigen Pflegekraft übernimmt das Sozialamt. Agnieszka Dubik wohnt in einem eigenen Apartment im selben Haus wie  Steffgen. Der Ganderkeseerin ist es ein Anliegen, die Variante des persönlichen Budgets bekannt zu machen: „Mehr Menschen sollen davon profitieren können und menschenwürdiger leben.“

In der Tat ist das Modell wenig verbreitet. So haben im Zuständigkeitsbereich des Servicezentrums Oldenburg der AOK-Niedersachsen,  der Stadt und dem Landkreis Oldenburg, der Stadt Delmenhorst sowie den Landkreisen Ammerland und Wesermarsch, bisher sieben Personen ein persönliches Budget beantragt, teilt Martina Brüggemann von der AOK in Oldenburg mit. Einen Antrag auf ein persönliches Budget können Interessierte unter anderem bei ihrer Krankenkasse, Pflegekasse oder auch dem Sozialhilfeträger stellen. „Dort wird  mit dem Betroffenen der Bedarf ermittelt. Wenn es um Leistungen mehrerer Träger geht, muss eine Institution den Hut aufhaben, die mit dem zu Pflegenden eine Zielvereinbarung trifft“, erklärt die Leiterin der Abteilung Pflege. Das persönliche Budget sei unterschiedlich hoch, je nach Pflegebedarf. „Beachtet werden muss, dass nicht alle Leistungen budgetfähig sind und es Leistungsbegrenzungen gibt. Das gilt auch für die eingesetzten Mitarbeiter. Nicht jeder gewünschte Mitarbeiter verfügt über die notwendigen Qualifikationen und darf möglicherweise auch nicht alle Leistungen erbringen“, so Brüggemann. Für einige könne das Modell genau das Richtige sein, da es leichter mit eigenen Interessen vereinbar sei. Martina Brüggemann weist jedoch auch auf den hohen Verwaltungsaufwand hin. „Die Pflegebedürftigen sind Arbeitgeber mit allen Pflichten, es sei denn, man beauftragt zum Beispiel einen Steuerberater.“ Außerdem sei zu bedenken, dass ein Pfleger auch Urlaub braucht oder krank werden kann.

Hier hat Susanne Steffgen vorgesorgt: Sie hat einen Vertrag mit einer Hamburger Firma geschlossen, die  osteuropäische Pflegekräfte vermittelt. Fällt eine Kraft aus, wird Ersatz geschickt. Außerdem übernimmt die Firma die Lohnsteuerabrechnungen.

Steffgen erhält eine Rechnung, die sie an das Sozialamt weiterleitet. Außerdem muss sie  auflisten, welche Leistungen  und Kosten angefallen sind. Aber das nimmt die Ratsfrau der Linken gerne auf sich, denn neben vielen Reisen freut sie sich nun auf mehr Zeit für ihre Ratsarbeit sowie viele kulturelle Veranstaltungen – eben mehr Teilhabe am öffentlichen Leben.

26.11.2016 Presseartikel von der NWZ

Immer wieder auf die Beine

Hadert nicht, sondern freut sich über das, was sie kann: Susanne Steffgen in ihrer Wohnung am Fuchsberg.    

 Bild: D. Wieting       

Der Mensch stelle sehr oft das Negative in den Vordergrund, meint Susanne Steffgen. „Ich habe erkannt, dass es mir nicht gut tut. Darum denke ich nicht darüber nach, was ich nicht mehr kann –  sondern freue mich über das, was ich noch kann“, sagt die 52-Jährige.  Diese Einstellung verlangt mir den höchsten Respekt ab, denn gerade Susanne Steffgen hätte allen Grund, mit ihrem Schicksal zu hadern. Seit dem 1. November gehört sie dem Ganderkeseer Gemeinderat an und möchte sich ganz besonders für sozial Benachteiligte einsetzen. 

Aufgewachsen ist Susanne Steffgen mit fünf Geschwistern in Rheinland-Pfalz, in Schifferstadt und Speyer. Sie war im zweiten  Schuljahr, als bei ihr eine bösartige Knochenvereiterung in beiden Ohren diagnostiziert wurde. Nach einem langen Krankenhausaufenthalt wurde sie geheilt entlassen, ihr Hörvermögen  ist seitdem aber beeinträchtigt.

Nach der Hauptschule hätte sie gern noch den Realschulabschluss gemacht, aber ihre Eltern legten ihr nahe, Geld zu verdienen. Ihr Vater besorgte ihr eine Lehrstelle als Maschinenschlosserin bei der Deutschen Bahn. „Das hat mir sehr gut gefallen, da wir Auszubildende in dieser Werkstatt unter uns waren“, erzählt Susanne Steffgen. Als sie danach in eine andere Firma wechselte,  litt sie unter unerträglichen Kopfschmerzen. Ein Facharzt stellte eine Lärmüberempfindlichkeit fest und erteilte Berufsverbot. 

Susanne Steffgen schulte zur staatlich geprüften Maschinenbautechnikerin um und machte Karriere in einem Ingenieurbüro als technische Betriebsleiterin. Aus persönlichen Gründen wechselte sie noch einmal den Beruf und lernte Versicherungskauffrau. Mit Können und Engagement hatte sie schnell ihre eigene Agentur. Bei allem beruflichen Erfolg war sie auch immer bereit, für soziale Projekte Geld zu spenden. 

Am 2. Weihnachtstag 1993, dem 60. Geburtstag ihrer Mutter, konnte sie plötzlich nicht mehr stehen. Im Krankenhaus dann die schockierende Diagnose: CIDP,  eine fortschreitende entzündliche Erkrankung der peripheren Nerven. „Rollstuhl mit 29 Jahren? Das wollte ich nicht“, erzählt mir Susanne Steffgen. Unterarmstützen und ein Rollator halfen ihr bei der Fortbewegung. Sie ließ sich nicht unterkriegen. 1995 machte sie sich mit ihrem damaligen Ehemann in Speyer mit einer Autoglaserei selbstständig. Dann schlug das Schicksal wieder zu. Weil ihre Tochter Alexia unter Lungenproblemen litt, zog sie 2008 wegen des Klimas  mit ihr nach Großheide in Ostfriesland. Allerdings waren hier die Wege weit und so zogen beide zwei Jahre später nach Oldenburg, wo sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil war. Ein behindertengerechtes Auto konnte sie sich mit der kleinen Rente nicht leisten. 

Vor vier Jahren war sie gerade am Flughafen Hannover, als ihre Beine wieder den Dienst versagten. Sie setzte sich einfach auf den Boden, um sich kurz zu erholen, als im nächsten Augenblick zwei Polizisten vor ihr standen: „Penner dürfen hier nicht rein. Bitte entfernen sie sich!“ Susanne Steffgen schleppte sich Richtung Rolltreppe und als sie wieder aufwachte, lag sie im Krankenhaus. Sie war die Rolltreppe heruntergestürzt und durch diverse Prellungen für einige Zeit gelähmt.

Vom Krankenhaus ging es in ein Pflegeheim und da ihre Wohnung nicht barrierefrei war, musste sie wieder umziehen. Weil sich in der neuen Wohnung Schimmel ausgebreitet hatte und sie  in Oldenburg keine bezahlbare, rollstuhlgerechte Wohnung fand,  landete Susanne Steffgen in der Jungen Pflege im Wohnpark am Fuchsberg in Ganderkesee. Seit einiger Zeit lebt sie in einer eigenen Wohnung auf dem Gelände dieser Einrichtung. 

Neben ihrer Krankheit musste sie auch in ihrer Familie einiges verkraften: Zwei  Ehen scheiterten und eines ihrer vier Kinder verstarb im Alter von nur acht Wochen. Freunde bezeichnen Susanne Steffgen als „Stehaufmännchen“, sonst hätte sie wohl kaum die Kraft gehabt, sich auch noch politisch zu engagieren. Auf Anhieb schaffte sie den Einzug in den Rat – als einziges und erstes Mitglied der Partei „Die Linke“. Die Rolle der Einzelkämpferin ist ihr nicht neu. Wenn jemand es versteht zu kämpfen, dann sicher Susanne Steffgen. 

Susanne Steffgen, für Die Linke neu im Ganderkeseer Gemeinderat

30.12.2016 Presseartikel von der Rheinpfalz Speyer

Auf Heimweg in Karlsruhe gestrandet es ist nicht egal, ob der Aufzug zu Gleis 2 und 3 des Speyerer Haupt-bahnhofs funktioniert oder nicht. Das sagt der gesunde Menschenverstand, und das wird bei Schilderung eines Schicksals wie dem von Susanne Steffgen besonders deutlich. Um so ärgerlicher sind die wiederholten Ausfälle unter anderem im September und Oktober über Wochen und zuletzt wieder seit kurz vor Weihnachten. Koffer Schlepper kommen in den allermeisten Fällen über die Treppe zurecht, wer im Rollstuhl sitzt,  hat es bedeutend schwieriger. Steffgen ist eine gebürtige Schifferstadterin und hat in der Speyerer Auestraße eine Autoglaserei betrieben, bevor sie in den Landkreis Oldenburg in Niedersachsen gezogen ist. Über Weihnachten und Neujahr ist sie in Speyer und hatte den Wunsch, zwei Tagesausflüge zu einem Freund in Basel zumachen. Mit der Bahn. „Die Verbindung ist eigentlich gut“, sagt sie. Aber: Sie kommt momentan nicht auf Gleis 3, wo um 9.14 Uhr der Zug in Richtung Süden abfährt. Bahn-Personal, das helfen könnte, gibt es in Speyer nicht. Sie kenne die Empfehlungen der Bahn für Behinderte, betont die 52 Jährige, die seit mehr als zwei Jahrzehnten auf den Rollstuhl angewiesen ist. Daher habe sie sich zwei Tage vor Fahrtantritt angemeldet und als einzige Möglichkeit auf gezeigt bekommen, bereits um 8.23 Uhr nach Schifferstadt zufahren und dort mit funktionierendem Aufzug in den Regionalexpress über Speyer nach Karlsruhe zu gelangen. Sie wäre dazu bereit, so Steffgen, sei aber auf Pflegeangewiesen, und die erhalte sie erstum 8 Uhr.

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Speyerer Bahnhof nicht Barriere frei .Für 8.23 Uhr reiche es nicht. „Ich weiß, ich bin hilflos, aber man muss es mir nicht jedes Mal so drastisch zeigen“, sagt sie enttäuscht. Ihre erste Fahrt nach Basel unternahm sie am Freitag voriger Woche, einen zweiten Besuch hat sie heute geplant. Beim ersten Mal ist es nicht beim Tagesausflug geblieben: Steffgen hat sich für eine Fahr tüber Mannheim entschieden, weil diese in Speyer vom Barriere freizugänglichen Gleis 1 startet. Konsequenz: Eine viel spätere Ankunft in Basel, und auf der Rückfahrt ein Stranden in Karlsruhe. „Ich musste die Nacht im Rollstuhl im Hauptbahnhof verbringen, das ist alles andere als angenehm. “Ihre Bitte an die Bahn, ihr jetzt eine Taxi fahrt nach Germersheim zu bezahlen, um den Zug zu erreichen, sei ab gelehnt worden, so Steffgen. Sie stellt nach rund einer Stunde am Bahn-Telefon fest: „Die Teilhabe am öffentlichen Leben wird mir oft erschwert bis unmöglich gemacht. “Die Bahn bedauert auf Anfrage, dass sie bei Aufzugsausfall an manchen Bahnhöfen keine Alternative bieten kann. Es werde aber jeweils nach Lösungen gesucht: „Das Thema, Barrierefreiheit’ genießt bei uns hohe Priorität“ ,so ein Sprecher. Er verweist auf eine neue App „DB Barrierefrei“ und Infos im Internet. Steffgen, kommunal für die Linke politisch aktiv, hält ihre eigene Internetseite dagegen: Sie versuche unter www.sozial-gut.de zu helfen.

DONNERSTAG, 13. OKTOBER 2016 GANDERKESEE       Artikel von der Nordwestzeitung

Ganderkeseerin kämpft für sozial Schwache

Susanne Steffgen zieht für Die Linke in den Gemeinderat    Sonja Klanke   

Susanne Steffgen weiß, wie schwierig es ist, mit einer Krankheit am öffentlichen Leben teilzuhaben. 

 Bild: Sonja Klanke  

Susanne Steffgen hat ein klares Ziel: Die 52-Jährige will sich für sozial Benachteiligte einsetzen.

Ganderkesee Erstmals ist Die Linke in diesem Jahr in Ganderkesee zur Gemeinderatswahl angetreten – mit einer Kandidatin: Und Einzelkämpferin Susanne Steffgen war prompt erfolgreich.

Leben 

Susanne Steffgen wurde 1964 in Schifferstadt in Rheinland-Pfalz geboren. Erst seit 2014 lebt die 52-Jährige, die seit einem grippalen Infekt im Alter von 29 an CIDP, einer fortschreitenden entzündlichen Erkrankung der peripheren Nerven, leidet und auf den Rollstuhl angewiesen ist, in Ganderkesee. Aufgewachsen ist sie im rheinland-pfälzischen Speyer. Steffgen absolvierte drei Ausbildungen: Maschinenschlosserin, staatlich geprüfte Maschinenbautechnikerin und Versicherungskauffrau. Sie war unter anderem als Betriebsleiterin in einem Maschinenbaubetrieb tätig, führte eine Autoglaserei und machte sich mit einer Versicherungsagentur selbstständig. Mittlerweile lebt sie von einer kleinen Rente. 

2008 verschlug es Susanne Steffgen mit ihrer Familie in den Norden. Weil ihre Tochter Alexia unter Lungenproblemen litt, zog die Familie nach Großheide in Ostfriesland. „Die Luft ist hier einfach besser“, sagt Susanne Steffgen. Nach der Scheidung zog die vierfache Mutter mit Tochter Alexia nach Oldenburg. Doch nur vier Jahre später hatte sich in ihrer Wohnung Schimmel ausgebreitet. Da in Oldenburg keine bezahlbare, rollstuhlgerechte Wohnung zu finden war, zog Steffgen zunächst in die Junge Pflege im Ganderkeseer Wohnpark Am Fuchsberg. Seit September lebt die 52-Jährige nun in einer eigenen Wohnung auf dem Gelände der Einrichtung. 

Politik 

Schon in Großheide engagierte sich Steffgen politisch. Sie besuchte Sitzungen der SPD, war aber kein offizielles Mitglied. Mit einer Freundin, die den Linken angehört, diskutierte Steffgen vor einigen Monaten über Politik und entschied sich, ebenfalls den Linken beizutreten. Über die Kandidatur bei der Gemeinderatswahl musste Steffgen nicht lange nachdenken: „Wenn schon, dann richtig.“ Vermutlich wird sie im Rat keine Einzelkämpferin bleiben, verrät Steffgen. Noch am Wahlabend habe es erste Angebote für eine Zusammenarbeit gegeben. 

Ziele 

Susanne Steffgen will sich für sozial Benachteiligte einsetzen. „Ob finanzielle oder körperliche Einschränkungen, da unterscheide ich nicht“, betont die 52-Jährige. So fordert sie mehr Wohnraum für diese Zielgruppe oder auch Taxischeine, die die Gemeinde zur Verfügung stellt. Auf ihrer Internetseite www.sozial-gut.de sammelt sie derzeit barrierefreie Einrichtungen in Ganderkesee, die sie übersichtlich darstellen möchte.

Wunsch 

„Sozial Benachteiligten Leuten soll die Teilnahme am Leben ermöglicht werden, ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das dringend notwendig ist.“

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Kämpfernatur im Ganderkeseer Rat Susanne Steffgen will sich für sozial Schwache einsetzen                                                    

Neuling in der Kommunalpolitik: Susanne Steffgen (Die Linke) hat einen Ratssitz gewonnen

Foto: Dirk Hamm Komplette Anzeige vom Delmenhorster Kreisblatt:  







            Ganderkesee. Am Erfolg habe sie nicht gezweifelt, beteuert Susanne Steffgen. Die Ganderkeseerin hatte erstmals für einen Sitz im Gemeinderat kandidiert, und mit 241 Stimmen ist ihr am 11. September der Einzug ins Gemeindeparlament gelungen. Als einzige Mandatsträgerin der Linken möchte die 52-Jährige in den kommenden fünf Jahren die Politik in der Gemeinde mitgestalten.         

Für Steffgen stand von vornherein fest, auf welchem Gebiet sie sich inhaltlich mit voller Kraft einbringen will: „Ich möchte mich für die sozial Schwachen starkmachen.“ Dabei mache sie keinen Unterschied, ob es sich um Menschen mit geringem Einkommen, mit einer Behinderung oder einem Flüchtlingsschicksal handelt. Die im rheinland-pfälzischen Schifferstadt geborene staatlich geprüfte Maschinenbautechnikerin, die erst seit Oktober 2014 in Ganderkesee lebt, will sich in ihrer kommunalpolitischen Arbeit für ganz konkrete Verbesserungen für diesen Personenkreis in der Gemeinde einsetzen. 

Kleine Veränderungen mit großer Wirkung

Das betrifft auch scheinbar ganz kleine Dinge, die große Wirkung haben können, wie Susanne Steffgen an einem Beispiel verdeutlicht: „Zwar gibt es in Ganderkesee einige öffentliche Toiletten, die von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Man muss aber wissen, wo sie sind. An zentralen Punkten wie dem Bahnhof müssten Hinweistafeln aufgestellt werden. Dazu werde ich einen Antrag stellen.“

Steffgen weiß aus eigener Erfahrung, wovon sie spricht, sie ist auf den Rollstuhl angewiesen. Infolge eines grippalen Infekts leidet sie seit 1993 an einer seltenen und fortschreitenden Erkrankung, die die motorischen Nerven schwächt. Ein harter Einschnitt für die Mutter von vier Kindern, die sich selbstständig gemacht hatte und in Speyer eine Autoglaserei mit drei Filialen und mehr als zehn Mitarbeitern führte: „Ich musste alles aufgeben.“ 

Als „Stehaufmännchen“ niemals unterkriegen lassen

Aber sich unterkriegen zu lassen, kam für Susanne Steffgen nie in Frage: „Man sagt mir nach, ich sei ein Stehaufmännchen.“ Mit ihrer kämpferischen Einstellung bewahrt sie sich, so weit es geht, Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit. Andere Rollstuhlfahrer ermuntert Steffgen, wie sie ebenfalls alle Möglichkeiten des Schwerbehindertenausweises und der öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, um am öffentlichen Leben teilzunehmen, etwa Kino, Schwimmbad oder Freunde zu besuchen.

Auch dabei möchte sich die neue Ratsfrau für praktische Erleichterungen einsetzen. So hat sie einen Taxischein im Sinn, der Menschen mit Behinderung die Fahrt zum Bahnhof oder ins Theater ermöglicht. „Dabei muss es natürlich Einschränkungen geben, zum Beispiel auf Fahrten bis zehn oder 20 Kilometer. Die Kosten wären von der Gemeinde zu übernehmen.“ In anderen Gemeinden gebe es solche Taxischeine bereits. 

Für mehr Barrierefreiheit und bezahlbaren Wohnraum

Außerdem möchte sich Steffgen in ihrer politischen Arbeit für die Belange Pflegebedürftiger einsetzen und darauf hinwirken, dass Ganderkeseer „barrierefreier“ wird. Bezahlbarer Wohnraum für Bürger mit geringem Einkommen ist ein weiteres Anliegen des Ratsneulings. Sie selbst hat sich nur drei Tage nach der Wahl mit dem Umzug von der Jungen Pflege im Wohnpark Am Fuchsberg in eine eigene Wohnung auf dem Grundstück des Wohnparks einen Traum erfüllt.

Im Rat strebt Susanne Steffgen eine „linksbetonte Politik“ an, und das nicht nur als Einzelkämpferin: Noch am Wahlabend habe es erste Angebote von Ratsmitgliedern für eine Zusammenarbeit gegeben. Bei allem kämperischen Biss hat sie erkannt: „Wenn ich alleine für etwas bin und alle anderen dagegen, dann bringt das nichts.“ 

Susanne Steffgen (Die Linke) ist bei Anregungen, Sorgen und Problemen erreichbar unter Telefon (0162)3298243 und per E-Mail an info@sozial-gut.de

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  UN – Behindertenrechts- konvention

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