{"id":119,"date":"2021-09-07T10:42:26","date_gmt":"2021-09-07T10:42:26","guid":{"rendered":"https:\/\/teilhabe-am-leben.de\/?page_id=119"},"modified":"2021-09-08T15:28:45","modified_gmt":"2021-09-08T15:28:45","slug":"kostenlose-taxifahrten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/teilhabe-am-leben.de\/?page_id=119","title":{"rendered":"Kostenlose Taxifahrten"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Hier finden Sie Tipps und Ratschl\u00e4ge unter welche Vorraussetzung Sie kostenlos zum Arzt, Krankenhaus und Therapie fahren k\u00f6nnen.<\/h1>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">So bekommen Sie die Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus bezahlt<\/h1>\n\n\n\n<p>F\u00fcr kranke und&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.pflege-durch-angehoerige.de\/2014\/12\/09\/ploetzlich-pflegefall-checkliste-was-ist-zu-tun-und-wer-hilft-weiter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">pflegebed\u00fcrftige<\/a>&nbsp;Menschen k\u00f6nnen relativ h\u00e4ufig Fahrten zu einem Facharzt, zur&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.pflege-durch-angehoerige.de\/2014\/12\/05\/taxifahrt-zur-dialyse-wer-uebernimmt-die-fahrkosten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Dialyse<\/a>, zum&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.pflege-durch-angehoerige.de\/2015\/07\/15\/warum-durch-zahnprothesen-der-geschmackssinn-beeintraechtigt-werden-kann\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Zahnarzt&nbsp;<\/a>oder einer Fachklinik usw. anfallen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Fahrten k\u00f6nnen nicht immer von den&nbsp;zu <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.pflege-durch-angehoerige.de\/2014\/08\/17\/diese-leistungen-stehen-ihnen-fuer-die-haeusliche-krankenpflege-zu\/\" target=\"_blank\">pflegenden Personen<\/a>&nbsp;aus dem Umfeld abgedeckt werden und es muss ein Taxi oder Krankentransport in Anspruch genommen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten hierf\u00fcr werden in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen von der Kasse \u00fcbernommen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Gleich vorweg: Ihre Kosten werden von der Krankenkasse nicht \u00fcbernommen, wenn Sie ohne R\u00fccksprache mit der Krankenkasse ein Taxi bestellen und sich zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren lassen.\u00a0Um keine b\u00f6sen \u00dcberraschungen zu erleben und nachher auf den Kosten sitzen zu bleiben, sind einige Dinge zu beachten.\u00a0\u00a0F\u00fcr das Taxiunternehmen sollten Sie eine Taxi Bescheinigung besorgen, damit es keine Probleme mit der Kosten\u00fcbernahme gibt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Definition Krankenfahrt:<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Krankenfahrten sind Fahrten eines kranken Menschen mit einem Krankentransportfahrtzeug, einem Privatfahrzeug oder einem Taxi.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Voraussetzung f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr folgende Personengruppen ist die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr die Fahrkosten m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Personen mit mindestens Pflegestufe II (ab 2017 dann Pflegegrad III)<\/li><li>Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (au\u00dfergew\u00f6hnlich gehbehindert) oder&nbsp;BL (blind) oder H (besonders hilfsbed\u00fcrftig)<\/li><li>Personen die zur Dialyse oder einer onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie gefahren werden m\u00fcssen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Wer bezahlt Ihre Fahrt zum Arzt und Therapeuten?<\/h1>\n\n\n\n<p>Diese Geschichten kennen Sie bestimmt auch: Die Krankengymnastik ist verordnet, Sie k\u00f6nnen noch nicht selbst Auto fahren und bestellen sich deshalb ein Taxi zur Praxis. Nach Beendigung der Therapiesitzungen reichen Sie die Rechnung Ihrer Kasse ein. Aber: von wegen Kosten\u00fcbernahme! Jetzt geht die Streiterei um&nbsp;Krankenfahrten los.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird die Verordnung von Krankenbef\u00f6rderungen durch die Krankentransport-Richtlinien geregelt. Krankenbef\u00f6rderungen, das sind Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten.<\/p>\n\n\n\n<p>Krankenfahrten sind jegliche Transportfahrt eines Kranken mit dem Privatwagen, einem Taxi oder einem \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel. Wichtig: Es findet keine medizinisch-fachliche Begleitung und Betreuung statt. Krankentransporte sind Fahrten, bei denen eine medizinisch-fachliche Betreuung zwingend erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Das m\u00fcssen Sie bei Krankenfahrten beachten<\/h3>\n\n\n\n<p>Folgende Voraussetzungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, damit Ihre Krankenkasse die Kosten f\u00fcr die Krankenbef\u00f6rderung \u00fcbernimmt:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die \u00e4rztliche Verordnung muss vorher ausgestellt sein. F\u00fcr eine Krankenbef\u00f6rderung ist eine \u00e4rztliche Verordnung notwendig. Diese ist vor der Krankenbef\u00f6rderung auszustellen. Das ist sehr wichtig, denn viele Kassen tun sich schwer mit einer Genehmigung im Nachhinein. Nur in Ausnahmef\u00e4llen ist dies m\u00f6glich. Das ist z. B. ein Notfall, wenn der Versicherte sich in Lebensgefahr befindet oder schwere gesundheitliche Sch\u00e4den zu erwarten sind. Deshalbm\u00fcssen Sie einenTermin bei Ihrem Arzt vereinbaren, der Ihnen die Verordnung dann ausstellt. Er kann dies tun, wenn er sie aufgrund von medizinischenNotwendigkeiten und nach Abw\u00e4gung der Wirtschaftlichkeit bef\u00fcrwortet. Sie leiten die Verordnung dann an Ihre Kasse weiter.<\/li><li>Die Bef\u00f6rderung muss medizinisch notwendig sein.Die Fahrt wird nur dann von der Krankenkasse \u00fcbernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse \u2013 darauf kommt es an \u2013 zwingend notwendig ist. Diesen zwingenden medizinischen Grund muss Ihr Arzt auf der Verordnung angeben und zwar getrennt f\u00fcr die Hin- und die R\u00fcckfahrt. Keine medizinische Notwendigkeit besteht z. B., wenn eine Fahrt erfolgt, um ein Rezept abzuholen.<\/li><li>Fahrten zu station\u00e4ren Zielen werden generell \u00fcbernommen. Hierzu geh\u00f6ren die Fahrt ins Krankenhaus zu einer station\u00e4ren Behandlung und auch wieder zur\u00fcck. Sowie die Fahrt zu einer vor- oder nachstation\u00e4ren Therapie im Krankenhaus, wenn dadurch die eigentliche station\u00e4re Aufenthaltsdauer im Krankenhaus verk\u00fcrzt werden kann. Auch Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis sowie Fahrten zu vor- und nachoperativen Behandlungen sind verordnungsf\u00e4hig.<\/li><li>Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur im Ausnahmefall \u00fcbernommen. Ist eine ambulante Behandlung vorgesehen, z. B. eine Krankengymnastiktherapie nach einemArmoder Beinbruch, wird die Kasse diese Fahrtkosten nicht \u00fcbernehmen. Ausnahmsweise wird aber die Kosten\u00fcbernahme bei Fahrten zu folgenden ambulanten Therapien in der Regel gew\u00e4hrt: ambulante Dialyse, onkologischen Chemotherapien, onkologischen Bestrahlungen. Auch wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (au\u00dfergew\u00f6hnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oderH(hilflos) besitzen, werden Ihnen Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen, wenn sie eine Kassenleistung sind, erstattet. Gleiches gilt f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige, f\u00fcr die die Pflegestufe 2 oder 3 anerkannt wurde. Achtung: Die Kassen m\u00fcssen im Regelfall bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen die \u00e4rztliche Verordnung vorher vorgelegt bekommen und erteilen auch vorher ihre Genehmigung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ihre Zuzahlung, bitte!<\/h3>\n\n\n\n<p>Auch wenn Ihre Kasse die Fahrtkosten \u00fcbernimmt, m\u00fcssen Sie zuzahlen: Grunds\u00e4tzlich sind dies 10 Prozent der Kosten je Fahrt \u2013 also jeweils f\u00fcr Hinfahrt und R\u00fcckfahrt. Mindestens f\u00e4llig werden 5 Euro, im H\u00f6chstfall m\u00fcssen Sie 10 Euro zahlen. Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, m\u00fcssen Sie den Fahrpreis komplett bezahlen.Die Zuzahlung ist altersunabh\u00e4ngig, d. h., auch Kinder sind hier nicht befreit und m\u00fcssen diesen Beitrag leisten. Lediglich Kranke, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze \u00fcberschritten haben, sind bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung befreit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Neu: Die Bef\u00f6rderung zum Zahnarzt<\/h3>\n\n\n\n<p>Seit Januar 2008 k\u00f6nnen auch Bef\u00f6rderungsverordnungen durch denHausarzt f\u00fcr einen Zahnarztbesuch ausgestellt werden.Das war bisher noch nichtm\u00f6glich. Bedingung: Es muss eine Bewegungseinschr\u00e4nkung bestehen, die nicht durch den zahn\u00e4rztlichen Befund bedingt wird, z. B. eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Gehbehinderung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung:&nbsp;<\/strong>Auch Verordnungen f\u00fcr Zahnarztbesuche muss die Krankenkasse vorher genehmigen!<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/strato-editor.com\/imageprocessor\/counter.cls\/14_13285_6\" alt=\"013285\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier finden Sie Tipps und Ratschl\u00e4ge unter welche Vorraussetzung Sie kostenlos zum Arzt, Krankenhaus und Therapie fahren k\u00f6nnen. 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